Die Pflichten eines Gasts
Es gilt als üble Schandtat, Gastfreundschaft auszunutzen oder leichtfertig einzufordern, denn auch ein Gast hat eine ganze Reihe von Pflichten zu beachten.
Zuvörderst soll ein Gast seinem Gastgeber stets Achtung entgegenbringen, ihn gar wie einen Verwandten betrachten. Führt er Proviant oder Vorräte mit sich, so soll er diesen, oder zumindest Teile davon, beim gemeinsamen Mahl anbieten und dabei auch nicht geizen oder das Beste zurückhalten. Ein Gast soll niemals Gaben verlangen, die ihm nicht aus freien Stücken angeboten werden oder die den Gastgeber in Bedrängnis oder gar in eine Notlage bringen. Tut er es dennoch, stiehlt er oder legt Hand an den Gastgeber oder die Seinen, gilt er als Frevler vor Travia. Um zu bekräftigen, dass ein Gast niemals handgreiflich gegen seinen Gastgeber werden würde, werden Schwertscheide und -griff in Weiden stets mit einem Friedensband umwunden. Ein einmal angelegtes Bändchen darf nur gelöst werden, wenn der Besuch endet oder wenn die Heimstatt des Gastgebers angegriffen wird. In einem solchen Fall ist der Gast – wie jedes Familienmitglied – verpflichtet, diese mit Leib und Leben zu verteidigen. Ebenso gilt es als selbstverständlich, dem Gastgeber Hilfe angedeihen zu lassen, beispielsweise bei anfallenden Arbeiten im Haushalt. Ein guter Gastgeber wird ohnehin nicht zulassen, dass ein Gast sich zu sehr anstrengt. Es gilt als höflich, sich für die Gastfreundschaft erkenntlich zu zeigen. In Adelskreisen wird darum häufig ein Gastgeschenk gereicht, im Kreise von Gemeinen sind Vorräte, ein besonders guter Schluck oder eben „zurückgelassenes Geld“ willkommen, wobei Sachleistungen weit höher im Kurs stehen.
Allen Ständen ist die Erwartung gemein, von Gästen unterhalten und unterrichtet zu werden. Reisende kommen herum und sehen meist mehr von der Welt, als ihre Gastgeber. Darum erwartet man ganz selbstverständlich, von ihnen Neuigkeiten zu erfahren. Eine gute, bestenfalls unbekannte und stimmungsvoll vorgetragene Geschichte oder ein Lied sind darum als Entlohnung ebenso hoch willkommen.
Von der Gastfreundschaft - Die Pflichten eines Gastes
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