Die Pflichten eines Gastgebers
Das Gastrecht ist jedem zu gewähren, der aufrechten Glaubens ist und im Namen der Götter darum bittet. Ist dies erfolgt, soll ein Fremder stets – auch in Notzeiten – aufgenommen werden, als wäre er ein Familienmitglied, dem ein schützendes Dach und darüber hinaus jede Hilfestellung angeboten wird.
Brot, Feuer und in Weiden auch Wasser, werden selbstverständlich mit einem Gast geteilt, wobei Wasser auf das in Weiden traditionelle Trankopfer anspielt. Allerdings sind Weidener nur äußerst selten wirklich so verzweifelt, dass sie die traditionelle Bitte um Rondras Segen mit Wasser durchführen müssen. Bier, Met oder zumindest Most, sind weit gebräuchlicher, um einen Gast willkommen zu heißen. Umgekehrt erfüllt das Trankopfer den praktischen Nutzen, Anstand und Zwölfgötterglauben des Gastes schon im Rahmen des Willkommens einer ersten Prüfung zu unterziehen.
Ein Gastgeber, der etwas auf sich hält, serviert seinem Gast das Beste, was Haus und Hof zu bieten haben. Schlechtes oder nur wenig Essen anzubieten, oder ihn fern des Feuers oder eines wärmenden Ofens nächtigen zu lassen, gilt als grob unhöflich, traviaungefällig und darum undenkbar. Häufig überlassen die Hausherren ihren Gästen gar das eigene Bett für die Nacht und es ist nicht selten, dass nach einem solchen Besuch für eine Weile Schmalhans Küchenmeister ist.
Befindet sich der Gast in einer Notlage oder benötigt bei etwas Hilfe, so ist es für den Gastgeber eine Ehrensache, ihm im Rahmen der eigenen Möglichkeiten beizuspringen oder für ihn zu sprechen. Wird sein Heim gar angegriffen, während der Gast darin weilt, soll der Gastgeber ihn verteidigen als wäre er einer der Seinen.
Ein Gast ist allzeit höflich zu behandeln, selbst dann noch, wenn dieser sich – möglicherweise aus Unkenntnis – daneben benimmt. Zwar darf man den Gast durchaus darauf hinweisen, wenn er sich schlecht benimmt, die Hand gegen ihn zu erheben ist jedoch ein schwerer Traviafrevel.
Das Gewähren des Gastrechts ist in Weiden eine Pflicht und der Gastgeber soll dafür nichts verlangen als Travias Lohn. Geld anzunehmen ist weithin verpönt, wohingegen es als selten dämlich gilt, nach der Abreise gefundenes Geld nicht als eben Travias Lohn anzusehen. Freilich gehört es sich dann, der Eidschenkerin ihren Anteil daran zukommen zu lassen.
Von der Gastfreundschaft - Die Pflichten des Gastgebers
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